Im Bereich des Arbeitsrechts vertreten wir Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen. Neben der forensischen Tätigkeit vor allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten liegt ein Schwerpunkt in der Beratung von mittelständischen Unternehmen. Wir beraten unsere Mandanten auch in folgenden Angelegenheiten:

  • Begründung und Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen
  • Entwürfe von Arbeits- und Dienstverhältnissen, auch auf Geschäftsleitungsebene und für leitende Angestellte
  • Vorbereitung und Durchführung von Kündigungen
  • Arbeitsgerichtliche Prozessführung
  • Arbeitsgerichtliche Beratung vor und in der Insolvenz
  • Beratung und Prozessvertretungen auf dem Gebiet der betrieblichen Altersvorsorge
  • Begleitung bei der Reorganisation und bei Betriebsstilllegungen