In Zeiten einer globalen Weltwirtschaft beschränkt sich der Waren-, Dienstleistung- oder Kapitalverkehr nicht auf Binnengrenzen. Das internationale Steuerrecht  ist sehr vielschichtig und sehr speziell, da man es mit teilweise sehr unterschiedlichen Rechtssystemen zu tun bekommt, bei der sich eine Kollision dieser nur schwer vermeiden lässt.

 

Die Wahl und Entwicklung interessanter Steuermodelle und die Steuerplanung sowie die Prüfung des nationalen Steuerrechts in Bezug auf Missbrauchsvorschriften wie „Steuerflucht“ und „Treaty overriding“ oder die Vorschriften der Doppelbesteuerungs- abkommen stehen hierbei im Vordergrund. Internationale Rechtsprechungen wie die des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), die Klärung des ausländischen nationalen Steuerrechts oder die Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen aus der Sicht des ausländischen Staates stehen hierbei ebenso im Fokus.

 

Die kontinuierliche und individuelle Beratung erstreckt sich unter anderem auf:

 

  • Betriebsstättengründungen im Ausland
  • Betriebsstättengründungen ausländischer Unternehmen im Inland
  • Gewinnabgrenzung bei Betriebsstätten im In- und Ausland
  • Umsatzsteuer bei grenzüberschreitenden Lieferungen und Leistungen
  • Anträge in Vorsteuervergütungsverfahren
  • Steuerplanung beim Aufbau von Beteiligungsstrukturen
  • Vermeidung der Doppelbesteuerung
  • Absprachen mit den Finanzbehörden (Advance Pricing Agreements – APAs)
  • Unterstützung beim Aufbau einer Verrechnungspreisstudie
  • Wahl einer europäischen Rechtsform
  • Internationale Erbschaft- und Schenkungsteuer